GNU Lesser General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 3, 29. Juni 2007
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter http://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.html.
Deutsche Übersetzung: Peter Gerwinski, 31.7.2007
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Lesser General Public License, die nicht von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe von Software, die der GNU LGPL unterliegt; dies leistet nur der englische Originaltext. Wir hoffen jedoch, daß diese Übersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU LGPL besser zu verstehen.
This is an unofficial translation of the GNU Lesser General Public License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for software that uses the GNU LGPL—only the original English text of the GNU LGPL does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the GNU LGPL better.
GNU Lesser General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 3, 29. Juni 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
Diese Version der GNU Lesser General Public License umfaßt die Bedingungen von Version 3 der GNU General Public License, ergänzt um die unten aufgelisteten zusätzlichen Genehmigungen.
0. Zusätzliche Definitionen.
Nachstehend bezeichnet „diese Lizenz“ die GNU Lesser General Public License, Version 3, und „GNU GPL“ die GNU General Public License, Version 3.
„Die Bibliothek“ steht für ein betroffenes Werk unter dieser Lizenz, bei dem es nicht um eine Anwendung oder um ein kombiniertes Werk im Sinne der untenstehenden Definitionen handelt.
Eine „Anwendung“ ist irgendein Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, ansonsten aber nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer abgeleiteten Klasse einer von der Bibliothek bereitgestellten Klasse wird als eine Weise betrachtet, eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle zu nutzen.
Ein „kombiniertes Werk“ ist ein Werk, das durch das Kombinieren oder Linken einer Anwendung mit der Bibliothek erzeugt wurde. Die spezifische Version der Bibliothek, mit der zusammen das kombinierte Werk erzeugt wurde, wird auch „gelinkte Version“ genannt.
Der „Minimalquelltext“ eines kombinierten Werks bezeichnet den korrespondierenden Quelltext des kombinierten Werks, ausgenommen den Quelltext von Teilen des kombinierten Werks, die, einzeln betrachtet, auf der Anwendung basieren und nicht auf der gelinkten Version.
Der „korrespondierende Anwendungs-Code“ eines kombinierten Werks bezeichnet den Objekt-Code und/oder Quelltext der Anwendung einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die benötigt werden, um das kombinierte Werk anhand der Anwendung zu reproduzieren, mit Ausnahme der Systembibliotheken des kombinierten Werks.
1. Ausnahmen von §3 der GNU GPL
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß §§3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an §3 der GNU GPL gebunden zu sein.
2. Übertragung modifizierter Versionen
Wenn Sie ein Exemplar der Bibliothek modifizieren und sich eine Routine (“facility”) innerhalb dieser Modifikationen auf eine Funktion oder auf Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden, die die Bibliothek nutzt (auf eine andere Weise als in Gestalt eines Arguments, das beim Aufruf der Routine übergeben wird), dann dürfen Sie eine Kopie der modifizierten Version folgendermaßen übertragen:
a) | gemäß dieser Lizenz, sofern Sie sich in gutem Glauben darum bemühen, sicherzustellen, daß die Routine weiterhin funktioniert, wenn die Anwendung die Funktion oder Daten nicht bereitstellt und denjenigen Teil ihres Zweckes, der sinnvoll bleibt, weiterhin ausführt, oder |
b) | gemäß der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Genehmigungen dieser Lizenz bei dieser Kopie greifen. |
3. Objekt-Code, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält
Die Objekt-Code-Form einer Anwendung darf Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie dürfen derartigen Objekt-Code gemäß Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, vorausgesetzt – sofern das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturanordnungen und -zugriffsfunktionen oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Templates (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist –, Sie führen die beiden folgenden Handlungen aus:
a) | Versehen Sie jedes Exemplar des Objekt-Codes mit einem prominenten Hinweis, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden. |
b) | Legen Sie dem Objekt-Code ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei. |
4. Kombinierte Werke
Sie dürfen ein betroffenes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die insgesamt die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Zurückbilden (“reverse engineering”), um derartige Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen ausführen:
a) | Versehen Sie jedes Exemplar des kombinierten Werks mit einem prominenten Hinweis, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden. | ||||
b) | Legen Sie dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei. | ||||
c) | Für ein kombiniertes Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Anwender zu den Exemplaren der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments führt. | ||||
d) |
Führen Sie eine der folgenden Handlungen aus:
|
||||
e) | Stellen Sie Installationsinformationen zur Verfügung – allerdings nur dann, wenn Sie dazu ansonsten gemäß §6 der GNU GPL verpflichtet wären, und nur in dem Maße, in dem derartige Informationen benötigt werden, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks installieren und ausführen zu können, die durch erneutes Kombinieren oder Linken der Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen dem korrespondierenden Minimalquelltext und Anwendungs-Code beiliegen. Wenn Sie Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in einer Form zur Verfügung stellen, die in §6 der GNU GPL für das Übertragen des korrespondierenden Quelltextes spezifiziert wurde.) |
5. Kombinierte Bibliotheken
Sie dürfen Routinen aus der Bibliothek, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, mit anderen Bibliotheks-Routinen, die keine Anwendungen sind und die nicht unter dieser Lizenz stehen, in einer einzelnen Bibliothek nebeneinanderstellen und eine derartige kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie die beiden folgenden Handlungen ausführen:
a) | Legen Sie der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, das von jedweden anderen Bibliotheks-Routinen entbündelt wurde und unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen wird. |
b) | Versehen Sie die kombinierte Bibliothek mit einem prominenten Hinweis, daß Teile davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, und erklären Sie, wo die beiliegende entbündelte Form desselben Werks zu finden ist. |
6. Überarbeitungen der GNU Lesser General Public License
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn eine Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, daß eine bestimmte Versionsnummer der GNU Lesser General Public License „oder irgendeine spätere Version“ (“or any later version”) darauf anwendbar ist, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer angibt, können Sie irgendeine Version der GNU Lesser General Public License wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, bestimmt, daß ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License anwendbar sein sollen, dann ist eine öffentliche Stellungnahme der Akzeptanz einer beliebigen Version für Sie eine permanente Erlaubnis, diese Version für die Bibliothek auszuwählen.
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